
ist eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmer und seinen Abnehmern (vertikale Bindung), wonach diese bei der Weiterveräußerung mit ihren Abnehmern bestimmte Preise (Festpreise) zu vereinbaren – einstufiges System – oder ihnen aufzuerlegen haben, die gleiche Bindung mit weiteren Abnehmern bis zur Weiterveräußerung an den letzten...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/P/Preisbindung,_vertikale,.html
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